Panacea 4U
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Fortbildung im Gesundheitswesen
Personalvermittlung
telc Prüfungszentrum
telc Kompetenzzentrum Hochschule
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Ärztinnen & Ärzte

Eine ärztliche Tätigkeit darf in Deutschland nur ausüben wer eine

Approbation nach §3 BÄO oder die
Berufszulassung §10 BÄO besitzt.

Eine Tätigkeit ohne diese Zulassung ist eine strafbare Handlung.

Je nach Herkunftsland und Art der Ausbildung werden unterschiedliche Dokumente benötigt um die Zulassung in Deutschland zu beantragen. Auch die einzelnen Bundesländer in Deutschland verwenden unterschiedliche Prozesse im Zulassungsverfahren.

Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheit. Überlassen Sie uns alle behördlichen Belange. Sie bekommen von uns eine kostenlose Erstberatung in der wir feststellenn welcher Weg für Sie der Weg ist der Sie ans Ziel führt. Unser Service umfasst die komplette Beratung inkl. einer Karriereberatung, falls erforderlich. Danach kümmern wir uns um den Zulassungsprozess; der umfasst:

Das Dokumentenhandling (welche Dokumente werden in Ihrem Fall benötigt)

Beglaubigungen / Apostille / Legalisation

Übersetzungen (beeidigt)Antragstellung bei der Landesbehörde

Behandeln aller Fragen seitens der Behörde

Zusätzlich kümmern und helfen wir auf Wunsch auch bei Kontakten zur Visastelle bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Einwohnermeldeamt und Ärztekammer (für eventuelle Anerkennung von Weiterbildungszeiten, Facharztanerkennungen, etc.

Schicken Sie uns ein eMail und beschreiben Sie kurz das Anliegen, schicken Sie gern auch Ihren CV eMail oder rufen Sie uns an +49(0)40-416 288 31

Wenn Sie als Einrichtung / Krankenhaus einen Servicepartner suchen der sich um die Anerkennung Ihrer internationalen Pflegekräfte und Ärzte / Ärztinnen kümmert rufen Sie uns gern an oder schicken uns eine email, wir stehen Ihnen umgehend für ein Gespräch zur Verfügung.

Pflegekräfte

Die Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung als exam. Pflegekraft / Altenpfleger/in  ist abhängig vom Herkunftsland und ggf. Zeitpunkt der erworbenen Qualifikation im Heimatland ein sehr komplexes Thema.

Wir beraten Sie gern im Vorwege der Anwerbung und begleiten Sie danach im Prozess oder übernehmen die komplette Angelegenheit bis zur Anerkennung in Deutschland.

Unser Service umfasst die Ermittlung:

  • Erforderlichen Dokumente
  • Beglaubigungen
  • Übersetzungen
  • Antragstellung
  • Kommunikation mit der Behörde
  • Hilfestellung bei bei evtl. Visabeantragung und Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsagentur etc. bis Arbeitsaugfnahme

Unser Service befreit Sie von der bürokratischen Last und gibt Ihnen Freiräume für Ihre eigentlichen Aufgaben.

 

Die Kosten für den Approbationsservice und den Berufsanerkenntnisservice variieren und sind abhängig vom Herkunftsland, Berufsstatus und Ausbildungshintergrund. Es spielt ebenso eine Rolle ob Dokumente nur in Landessprache vorliegen oder diese übersetzt und notarisiert werden müssen. Wir bitten Sie deshalb zwecks einer Anfrage zu kontaktieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Anfrage>>>>